Krankenfahrten

Ossi Taxi ist Ihr Partner, wenn es Ihnen einmal nicht so gut geht.

Grundsätzliches

Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Kran­ken­kasse ge­nehmigt wer­den. Stellen Sie dort bitte einen ent­spre­chen­den Antrag.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen

(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)

  • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art
  • Zusätzlich ist eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung)
  • Der gesetzliche "Eigenanteil* muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen

Ambulante Operationen, Tagesklinik

Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen

  • Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
  • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Dialysepatienten

  • Schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (bitte informieren Sie unser Büro, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben)

Keine Wartezeit nach der Behandlung, unsere Fahrzeuge stehen für Sie bereit.

Strahlen- / Chemotherapie

  • Vorherige schriftl. Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
  • Ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten)
  • Nachweis der Klinik über Anwesenheit
  • Keine Wartezeit nach der Behandlung, unsere Fahrzeuge stehen für Sie bereit

Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:

  • Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bezahlt werden
  • oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Fahrten zu stationären Behandlungen

Fahrten zu stationären Behandlungen (Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
  • Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Kostenträger: Berufsgenossenschaften, Gemeindeunfallversicherung

(Arbeits- bzw. Wegeunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)

  • Schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
  • Ärztliche Verordnung (Verordnung der Schule / des Kindergartens) erforderlich
  • Kein Eigenanteil

Gesetzlicher Eigenanteil

  • 10% des Fahrpreises
  • mindestens 5 Euro
  • höchstens 10 Euro

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein! Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!

Abrechnung

Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit der Krankenkasse:

  • Ärztliche Verordnung
  • Genehmigungsschreiben (in Kopie)
  • Befreiungsausweis (in Kopie)
  • Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg